Unsere Ziele

Ziele und Zweck der Bürgerstiftung Karow

Aktuelle Projekte der Bürgerstiftung Karow:
– Gestaltung einer verwilderten Fläche zu einer öffentlichen Grünanlage (Alt-Karow/Hofzeichendamm)
– Erhalt und Instandsetzung der Alten Dorfschmiede
– Ausschüttung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen als Zuwendung an Karower Kitas/Vereine etc.

(Präambel aus der Stiftungssatzung)
Die Stiftung will erreichen, dass die Bürger/innen und Wirtschaftsunternehmen in der Region mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Dies soll zum einen durch das Einwerben von Zustiftungen und Spenden geschehen, welche die Bürgerstiftung in die Lage versetzen, regionale gemeinnützige Projekte zu unterstützen und zu fördern. Zum anderen sollen die Bürger/innen motiviert werden, sich ehrenamtlich in der Bürgerstiftung und den von ihr unterstützten Projekten zu engagieren.

Die Stiftung wird zunächst als nicht rechtsfähige Stiftung errichtet (Treuhandstiftung), mit dem Ziel zu einem geeigneten Zeitpunkt in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt zu werden.
Die Bürgerstiftung Karow ist auf Zustiftungen und das Einwerben von Spenden angelegt. Auch sollen Einnahmen durch Veranstaltungen und Feste im Ortsteil Karow erzielt werden.

Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte, die im Berliner Ortsteil Karow in den Bereichen Kultur, Jugend, Bildung, Wohlfahrtspflege und Umwelt durchgeführt werden, zu fördern und/oder zu entwickeln. Sie organisiert Erfahrungsaustausch, Netzwerkentwicklung und Weiterbildung von ehren- und hauptamtlich tätigen Personen und Selbsthilfegruppen in diesen Feldern.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die 1. Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, welche die vorgenannten Aufgaben im Ortsteil Karow ganz oder teilweise fördern und verfolgen, 2. Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen in Karow, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen (z. B. durch die Organisation von Marktplätzen, auf denen die unterschiedlichen Organisationen miteinander ins Gespräch kommen und Kooperationen anbahnen können) 3. Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte.
  3. Die Stiftung übernimmt keine Aufgaben, die zu den Pflichtaufgaben, der Stadt Berlin gehören.
  4. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
  5. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.